Grundsätzlich sind von Ihnen die Namen der für Sie vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen der Sparkasse mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der Sparkasse bekannt zu geben. Die so erteilte Vollmacht erlischt nicht mit dem Todesfall. Sie kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Sparkasse widerrufen werden. Privatschriftliche Vollmachten (z.B. Muster aus dem Internet) können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.
Ihr Kundenberater hilft Ihnen gerne bei der Wahl weiter, welche der nachfolgenden Vollmachten für Sie die Richtige ist:
Mit der Kontovollmacht können Sie eine Person ihres Vertrauens ermächtigen, Bankgeschäfte in Ihrem Namen für ein bestimmtes einzelnes Konto bzw. Depot vorzunehmen.
Mit der generellen Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Vertretung und Verfügung für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei der Sparkasse, der Umfang der Vollmacht ist in dem jeweiligen Formular vorgegeben.
Sofern Sie eine Person Ihres Vertrauens mit Aufgaben betrauen wollen, die über die Bankgeschäfte hinausgehen, können Sie eine notarielle Generalvollmacht erteilen. Lassen Sie sich hierzu von einem Notar beraten.
Diese Vollmacht muss im Außenverhältnis (also in Bezug auf Dritte, damit auch zur Sparkasse hin) unbeschränkt sein. Die Sparkasse übernimmt nicht die Prüfung der Einhaltung von bestimmten Bedingungen für die Ausübung der Vollmacht.
Unter Vorlage einer notariellen Generalvollmacht können Bankgeschäfte durch den Bevollmächtigten in der Sparkasse abgewickelt werden, wenn bei jedem Geschäftsvorgang die Ausfertigung der notariellen Generalvollmacht im Original vorliegt.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person des eigenen Vertrauens bevollmächtigen, im Fall ihrer Handlungs- / Entscheidungsunfähigkeit für Sie zu handeln. Der „Vorsorgefall“ kann von der Sparkasse in der Regel nicht geprüft werden. Die Förde Sparkasse erkennt daher die notarielle Vorsorgevollmacht in der Regel nur an, wenn diese im Außenverhältnis unbeschränkt ist.
Unter Vorlage einer notariellen Vorsorgevollmacht können Bankgeschäfte durch den Bevollmächtigten in der Sparkasse abgewickelt werden, wenn bei jedem Geschäftsvorgang die Ausfertigung der notariellen Vorsorgevollmacht im Original vorliegt.
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