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Überblick

Freuen Sie sich auf morgen

  • Marktgerechte Verzinsung von derzeit 0,01 % p.a.
  • Riester-Sparplan mit Finanztest-Empfehlung
  • Variable Grundverzinsung ist an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen und börsennotierter Bundeswertpapiere über alle Restlaufzeiten gekoppelt
  • Keine Abschluss- und Verwaltungskosten
  • Staatliche Förderungen
  • Einfache Abwicklung und Abbuchung der Sparbeiträge und Beantragung der Zulagen über die Sparkasse
  • Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase möglich

Hohe Renditen

Sie selbst zahlen in der Regel  nur geringe Beträge und erhalten in jedem Fall eine großzügige stattliche Förderung aus hohen Zulagen und möglichen Steuervorteilen.

Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef

Seit 2019 ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direkt­versicherung oder Pensions­kasse mit­einzuzahlen, soweit es Beiträge zur Sozial­versicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarif­verträgen können andere Regelungen greifen.

Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Berater über alles Weitere.

Zusätzliche Sicherheit

Sie profitieren von lebenslangen Zusatzleistungen, die dazu beitragen, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beibehalten können. Wie Sie das angesparte Kapital verwenden, ist Ihnen überlassen. Bis zum Rentenbeginn können Sie warten und dann entscheiden, ob Sie das Geld in eine Rentenversicherung oder in einen Sparkassen-AuszahlPlan einbringen. In jedem Fall werden Ihnen – wie bei der gesetzlichen Rente – die monatlichen Leistungen lebenslang garantiert! Auch den Beginn der Auszahlungen können Sie individuell festlegen: zwischen dem 62. und dem 67. Lebensjahr.

Details

Für ein entspanntes Leben

Sicher ist sicher

Sichere private Altersvorsorge mit staatlicher Riester-Förderungund frei von Zusatzkosten.

Staatlich gefördert

Hohe Rendite durch Fördergelder vom Staat und mögliche steuerliche Förderung.

Einfach und günstig abwickeln

Keine Abschluss- und Verwaltungskosten sowie einfache Abwicklung und Abbuchung der Sparbeiträge und Beantragung der Zulagen über die Sparkasse.

Für alle(s) gesorgt

Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

Zum Mitnehmen

Bei einem Unternehmens-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

FAQ zum BRSG

Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrenten­stärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.

Was bedeutet das BRSG für mich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der steuerliche Förderrahmen steigt auf 8 Prozent der allgemeinen Beitrags­bemessungsgrenze (BBG) West.
  • Arbeitgebende Unternehmen zahlen grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent, wenn Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer die Betriebs­rente über eine sogenannte Gehalts­umwandlung (Teile des Brutto­gehaltes) ansparen.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können rückwirkend fehlende Beiträge für gehaltsfreie Zeiten steuer­begünstigt nachzahlen.
  • Renten aus der betrieblichen Alters­versorgung werden nicht mehr vollständig auf die staatliche Grund­sicherung angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von bis zu rund 200 Euro pro Monat.
Was ändert sich für Firmen?

Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebs­rente bringt arbeitgebenden Unternehmen genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Personal­bindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren sich Firmen attraktiv als arbeitgebende Unternehmen.

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