Auch in 2021 sind wir Ihr verlässlicher Partner
Die Corona-Krise belastet nach wie vor viele Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen und Kommunen in unserer Region. Ein neuerlicher Lockdown, rückläufige oder ausbleibende Umsätze, gestörte Lieferketten und Personalengpässe sind nur einige Auswirkungen der Krise. Momentan ist noch nicht genau absehbar, wann mit einer Rückkehr zur Normalität gerechnet werden kann. Daher zeigen wir Ihnen hier die Unterstützungsmöglichkeiten auf, damit Sie gut durch das aktuelle Fahrwasser kommen.
Die Überbrückungshilfe III mit Förderzeitraum bis Juni 2021 wurde nochmals durch vereinfachte Zugangsvoraussetzungen und die Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge verbessert. Für den Einzelhandel werden Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und im Monat Februar direkt vornehmen. Die abschließenden Auszahlungen erfolgen durch die Länder im Monat März. Die Beantragung erfolgt über Ihren Steuerberater, weitere Infos dazu finden Sie hier.
Die KfW bietet mit dem Corona-Sonderprogramm und dem Schnellkredit zwei Lösungen, die jeweils über die Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Es können Steuerstundungen und/oder Reduzierung der Vorauszahlungen mit Ihrem Finanzamt verhandelt werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater oder auch direkt mit dem Finanzamt.
Die Investitionsbank SH bietet ebenfalls Darlehen, insbesondere für die Branchen Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbe, mit günstigen Bedingungen sowie die Möglichkeit zur weiteren Schließung von Liquiditätsengpässen. Die Beantragung erfolgt jeweils über Ihre Hausbank. Weitere Infos finden Sie hier.
Die Neustarthilfe für Soloselbständige kann auch für den Lebensunterhalt verwendet werden. Die Infos dazu finden Sie hier.
Die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 können auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 gestundet werden. Das Formular für den vereinfachten Antrag finden Sie hier.
Viele Berufsgenossenschaften bieten ebenfalls die Möglichkeit der Stundung der Beiträge.
Ihre Anliegen und die für Sie bestehenden Möglichkeiten bespricht Ihre Beraterin oder Ihr Berater auch in diesen schwierigen Zeiten mit Ihnen zusammen. Sie erreichen sie oder ihn weiterhin unter der bekannten Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Gerade in der aktuellen Situation liegt uns der Schutz Ihres Unternehmens und insbesondere Ihr eigenes Wohlergehen am Herzen. Wir sprechen daher auch gerne mit Ihnen über Möglichkeiten, wie wir Sie dabei unterstützen können, Ihre Werte zu erhalten und zukunftssicher aufzustellen.
Damit wir schnellstmöglich für Sie tätig werden können halten Sie bitte zu einem Antrag auf Kreditmittel folgende Unterlagen bereit:
Wir sind uns der Verantwortung für unsere Kunden bewusst. Darum stehen wir zu unserem Versprechen, Sie als verlässlicher Partner auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit den notwendigen Kreditmitteln zu versorgen.
Die Öffnungszeiten unserer Filialen während der Phase des Lockdowns finden Sie hier. Per Telefon, Mail oder auf Wunsch auch per Video sind wir wie gewohnt verfügbar. Gern sind wir unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln auch persönlich für Sie da.