Aufgrund von Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise können Zahlungen nach Russland derzeit Einschränkungen unterliegen.
Sofern wir entgegengenommene Überweisungsaufträge nicht ausführen können, werden wir Sie unverzüglich über die Nichtausführung informieren. Im Fall einer Rückabwicklung der Überweisung werden wir Ihnen den belasteten Betrag – gegebenenfalls vorbehaltlich etwaiger Wechselkursschwankungen und Entgelte – wieder gutschreiben.
Bitte achten Sie auf die genaue Bezeichnung des Empfängers/Begünstigten sowie das Befüllen sämtlicher Pflichtfelder. Ein vom Online-Banking akzeptierter Auftrag bedeutet nicht, dass er ausgeführt werden kann. Kommt es zu Nachfragen/Reklamationen durch fehlerhafte/unvollständig erfasste Daten, kann dies weitere Gebühren zur Folge haben.
Das Feld für besondere Weisungen ist nur zu nutzen für die Anforderung von SWIFT-Protokollen, die Zahlung über eine bestimmte Korrespondenzbank oder ähnliches. Ansonsten hat es keine Bewandtnis, da anderenfalls eine automatische Ausführung der Zahlung verhindert wird.