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Neuer Preis ab 01.03.2023

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das jetzt für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Änderungen von Preisen bedürfen daher Ihrer aktiven Zustimmung.

Neuer Preis ab dem 01.03.2023

Sie haben uns beauftragt, Ihre Kontoumsätze zusätzlich zur Bereitstellung auf papierhaften bzw. elektronischen Kontoauszügen gesondert einem Service-Rechenzentrum (z. B. der DATEV) zur Verfügung zu stellen. Für diesen Service haben wir bisher keinen Preis berechnet. Durch die allgemeinen Preisentwicklungen und den damit verbundenen Kostensteigerungen sehen wir uns nun leider gezwungen, für diese Zusatzleistung ein Entgelt einzuführen. 
Ab dem 01.03.2023 gilt gem. unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (Kapitel B, Punkt II., 5.2.) der folgende Preis:

  • Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen
    Elektronische Kontoinformationen (MT 940) an Service-Rechenzentren (SRZ) pro Konto                                           mtl. 5,00 €
Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu dieser Preismaßnahme. Weitere Informationen haben
wir Ihnen bereits per Post oder in Ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Für Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich gern an Ihre:n Berater:in oder an unsere Hotline unter 0431/592-4500.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Online zustimmen

Jetzt schnell und einfach online zustimmen

Eine Zustimmung ist online mit und ohne Online-Banking-Zugang möglich.

Zustimmungen für Konten juristischer Personen sind aktuell leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie die alternativen Zustimmungswege. 

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Über unseren Kunden-Direkt-Service unter 0431 592-4500 (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr).

Per Post, Fax oder E-Mail

Das per Post erhaltene Zustimmungsformular können Sie uns nach Unterzeichnung auch per E-Mail (als Foto bzw. eingescannt) an zustimmung@foerde-sparkasse.de bzw. unter 0431 592-4300 per Fax senden. Selbstverständlich können Sie das unterschriebene Formular auch per Post an uns schicken oder in Ihrer Filiale abgeben.

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